Verwaltungsgerichtshof 86/10/0202

86/10/0202Verwaltungsgerichtshof23.11.1987

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/10/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986100202.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.