Verwaltungsgerichtshof 86/10/0195

86/10/0195Verwaltungsgerichtshof02.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/10/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1986100195.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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