Verwaltungsgerichtshof 86/10/0005

86/10/0005Verwaltungsgerichtshof15.09.1986

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/10/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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