Verwaltungsgerichtshof 86/09/0198

86/09/0198Verwaltungsgerichtshof01.09.1988

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/09/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1986090198.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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