Verwaltungsgerichtshof 86/09/0153

86/09/0153Verwaltungsgerichtshof22.10.1987

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/09/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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