Verwaltungsgerichtshof 86/09/0152

86/09/0152Verwaltungsgerichtshof22.10.1987

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/09/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrgebehren wird abgewiesen.

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