Verwaltungsgerichtshof 86/08/0213

86/08/0213Verwaltungsgerichtshof09.06.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1986080213.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von dreimal S 2.400,--, insgesamt S 7.200,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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