Verwaltungsgerichtshof 86/08/0139

86/08/0139Verwaltungsgerichtshof17.12.1991

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die nach dem 1. Jänner 1976 liegenden Beschäftigungszeiten des Erstmitbeteiligten betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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