Verwaltungsgerichtshof 86/08/0128

86/08/0128Verwaltungsgerichtshof02.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.226,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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