Verwaltungsgerichtshof 86/08/0125

86/08/0125Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.010,-- binnen zwei Wochen bei sonsiger Exekution zu ersetzen.

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