Verwaltungsgerichtshof 86/08/0057

86/08/0057Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat den jeweiligen Beschwerdeführern deren Aufwendungen, und zwar zu

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