Verwaltungsgerichtshof 86/08/0029

86/08/0029Verwaltungsgerichtshof02.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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