Verwaltungsgerichtshof 86/08/0023

86/08/0023Verwaltungsgerichtshof19.06.1986

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1986

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S19.725,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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