Verwaltungsgerichtshof 86/08/0002

86/08/0002Verwaltungsgerichtshof17.03.1986

Regest

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Barauslagen des VwGH Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Begründungspflicht und Schriftlichkeit Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/08/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1986

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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