Verwaltungsgerichtshof 86/07/0278

86/07/0278Verwaltungsgerichtshof02.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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