Verwaltungsgerichtshof 86/07/0264

86/07/0264Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0264

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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