Verwaltungsgerichtshof 86/07/0259

86/07/0259Verwaltungsgerichtshof07.07.1987

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0259

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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