Verwaltungsgerichtshof 86/07/0253

86/07/0253Verwaltungsgerichtshof13.02.1990

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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