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86/07/0247•Verwaltungsgerichtshof 86/07/0247
86/07/0247Verwaltungsgerichtshof04.07.1989
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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