Verwaltungsgerichtshof 86/07/0247

86/07/0247Verwaltungsgerichtshof04.07.1989

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1986070247.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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