Verwaltungsgerichtshof 86/07/0208

86/07/0208Verwaltungsgerichtshof20.09.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Urkunde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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