Verwaltungsgerichtshof 86/07/0191

86/07/0191Verwaltungsgerichtshof20.09.1990

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Verfahrensbestimmungen Allgemein Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Verfahrensmängel "zu einem anderen Bescheid" Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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