Verwaltungsgerichtshof 86/07/0115

86/07/0115Verwaltungsgerichtshof21.11.1989

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.346,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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