Verwaltungsgerichtshof 86/07/0108

86/07/0108Verwaltungsgerichtshof27.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den Mitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.590,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.