Verwaltungsgerichtshof 86/07/0104

86/07/0104Verwaltungsgerichtshof25.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den Mitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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