Verwaltungsgerichtshof 86/07/0094

86/07/0094Verwaltungsgerichtshof19.09.1989

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

2. den Beschluss gefasst:

Die gleichzeitig erhobene Säumnisbeschwerde wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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