Verwaltungsgerichtshof 86/07/0067

86/07/0067Verwaltungsgerichtshof19.09.1989

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1989

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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