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86/07/0061•Verwaltungsgerichtshof 86/07/0061
86/07/0061Verwaltungsgerichtshof13.03.1990
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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