Verwaltungsgerichtshof 86/07/0046

86/07/0046Verwaltungsgerichtshof19.09.1989

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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