Verwaltungsgerichtshof 86/07/0028

86/07/0028Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Regest

Sachverständiger Kollegialorgan Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen: Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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