Verwaltungsgerichtshof 86/07/0026

86/07/0026Verwaltungsgerichtshof30.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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