Verwaltungsgerichtshof 86/07/0024

86/07/0024Verwaltungsgerichtshof26.06.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Wien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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