Verwaltungsgerichtshof 86/07/0017

86/07/0017Verwaltungsgerichtshof19.09.1989

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und den Mitbeteiligten zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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