Verwaltungsgerichtshof 86/07/0003

86/07/0003Verwaltungsgerichtshof25.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.

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