Verwaltungsgerichtshof 86/07/0001

86/07/0001Verwaltungsgerichtshof22.04.1986

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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