Verwaltungsgerichtshof 86/06/0292

86/06/0292Verwaltungsgerichtshof29.10.1987

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0292

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986060292.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von je S 552,--, insgesamt S 2.760,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.