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86/06/0292•Verwaltungsgerichtshof 86/06/0292
86/06/0292Verwaltungsgerichtshof29.10.1987
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Jeder der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von je S 552,--, insgesamt S 2.760,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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