Verwaltungsgerichtshof 86/06/0278

86/06/0278Verwaltungsgerichtshof15.10.1987

Regest

Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung Diverses Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986060278.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesland Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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