Verwaltungsgerichtshof 86/06/0229

86/06/0229Verwaltungsgerichtshof15.10.1987

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0229

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986060229.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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