Verwaltungsgerichtshof 86/06/0139

86/06/0139Verwaltungsgerichtshof25.02.1988

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1986060139.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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