Verwaltungsgerichtshof 86/06/0055

86/06/0055Verwaltungsgerichtshof30.06.1988

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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