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86/06/0047•Verwaltungsgerichtshof 86/06/0047
86/06/0047Verwaltungsgerichtshof20.09.1990
Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- (zusammen somit S 5.520,--) und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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