Verwaltungsgerichtshof 86/06/0007

86/06/0007Verwaltungsgerichtshof03.04.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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