Verwaltungsgerichtshof 86/05/0148

86/05/0148Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986050148.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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