Verwaltungsgerichtshof 86/05/0139

86/05/0139Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Spruch und Begründung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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