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86/05/0139•Verwaltungsgerichtshof 86/05/0139
86/05/0139Verwaltungsgerichtshof19.03.1991
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Spruch und Begründung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Zurechnung von Bescheiden Intimation Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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