Verwaltungsgerichtshof 86/05/0099

86/05/0099Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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