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86/05/0078•Verwaltungsgerichtshof 86/05/0078
86/05/0078Verwaltungsgerichtshof30.09.1986
Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.510 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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