Verwaltungsgerichtshof 86/05/0078

86/05/0078Verwaltungsgerichtshof30.09.1986

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986050078.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.510 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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