Verwaltungsgerichtshof 86/05/0053

86/05/0053Verwaltungsgerichtshof01.07.1986

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986050053.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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