Verwaltungsgerichtshof 86/05/0046

86/05/0046Verwaltungsgerichtshof01.07.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986050046.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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