Verwaltungsgerichtshof 86/05/0019

86/05/0019Verwaltungsgerichtshof23.09.1986

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/05/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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