Verwaltungsgerichtshof 86/04/0224

86/04/0224Verwaltungsgerichtshof27.06.1989

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/04/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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