Verwaltungsgerichtshof 86/04/0134

86/04/0134Verwaltungsgerichtshof17.11.1987

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/04/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986040134.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.810, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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